Verfahrenslotsin
Leistungsbeschreibung
Es handelt sich hierbei um ein kostenloses Angebot im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, bei dem sich Junge Menschen, die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, sowie deren Mütter Väter, Personensorge-und Erziehungsberechtigte bei der Antragsstellung Verfolgung und Wahrnehmung der entsprechenden Leistungen unterstützen und begleiten lassen können.
Oftmals fühlen sich junge Menschen mit Einschränkungen und deren Angehörige im Dschungel der Verwaltungsabläufe und der Suche nach möglichen Hilfeangeboten allein gelassen. In der Wallfahrtstadt Kevelaer gibt es die Möglichkeit sich durch eine Verfahrenslotsin beraten zu lassen. Die Verfahrenslotsin unterstützt und berät die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig und wirkt auf die Inanspruchnahme von Rechten hin.
Zielgruppe
Gemäß § 10b Abs. 1 SGB VIII richtet sich das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Verfahrenslotsin an alle jungen Menschen mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. i. V. m. § 41 SGB VIII) und deren Familien, sowie an die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten. Die Zielgruppe der grundsätzlichen Adressaten ist weit gefasst. Neben den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger) können dies auch Pflegeeltern und alle Personen sein, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht haben (z.B. Betreuungspersonen in stationären Einrichtungen). Bei jungen Volljährigen kommen auch gesetzliche Betreuer in Betracht.
Die Beratung und Unterstützung durch eine Verfahrenslotsin kann sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden. Die Verfahrenslotsin wird allerdings nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig.
Aufgaben
- Beratung zu Erstanträgen der Eingliederungshilfe, auch nach dem 21. Lebensjahr
- Begleitung bei der Antragsstellung und des Prozesses bis zur Installation der benötigten Hilfe und/oder darüber hinaus
- Begleitung beim Übergang zu Leistungen von andern Reha-Trägern
- Vermittlung zwischen verschiedenen Stellen durch Einordnung und Erläuterung gegenüber den Leistungsberechtigten
- Moderation von Kommunikationsprozessen innerhalb der Hilfesysteme, z.B. als Vertrauensperson, Teilnahme an Hilfeplangesprächen
- Überleitung zu anderen Beratungsangeboten des Trägers der Eingliederungshilfe gem. §106 SGB IX nach dem 27. Lebensjahr
Rechtsgrundlage
Verfahrenslotse nach §10b VIII Sozialgesetzbuch (SGB) Kinder- und Jugendhilfe