Betriebskosten Kindertageseinrichtungen
Leistungsbeschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Wallfahrtsstadt Kevelaer beteiligen sich an den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) nach Maßgabe des Kinderbildungsgesetz (KiBiZ).
Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Die Kindpauschalen ergeben sich aus der Anlage zum Kinderbildungsgesetz.
Rechtsgrundlage