Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Kevelaer aufgeben, müssen Sie sich abmelden.

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Abmeldungen können in der Regel nur persönlich vorgenommen werden. In Ausnahmefällen kann die Abmeldung durch Vollmacht vollzogen werden.

    Eine Abmeldung ist in folgenden Fällen erforderlich:

    • Wegzug ins Ausland
    • Aufgabe einer Nebenwohnung
      (Hinweis: die Abmeldung muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen)
    • Meldung "ohne festen Wohnsitz"
  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokumente aller Personen
    • Gegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige Kinder

    Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

    Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

  • Weiterführende Informationen

    Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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