Namensänderung, Namenserklärung

  • Leistungsbeschreibung

    Nachfolgend werden einige allgemeine Hinweise beschrieben bzw. Hinweise zu bestimmten Namenserklärungen gegeben.

    • Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
    • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
    • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
    • Wiederannahme eines früheren Namens

    Wenn mindestens einer der Ehegatten keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder einer von beiden mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt gelten Sonderregelungen. Dazu ist unbedingt ein Beratungsgespräch im Standesamt erforderlich.

  • Rechtsgrundlage

    • Personenstandsgesetz
    • Personenstandsverordnung
    • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer
  • Erforderliche Unterlagen

    Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens

    Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist und die Ehe noch besteht, kann die gemeinsame Erklärung zur Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nachgeholt werden.

    • Eheurkunde
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    Hinzufügung des Geburtsnamens oder Familiennamens zum Ehenamen

    Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen hinzufügen (voranstellen oder anfügen), sofern der Ehename nicht aus mehreren Teilen besteht. Besteht der hinzuzufügende Name aus mehr als einem Teil, kann nur ein Teil dieses Namens hinzugefügt werden.

    In diesen Fällen empfehlen wir, sich vorher mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

    • Eheurkunde
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    Wiederannahme eines früheren Namens

    Ein Ehegatte, der einen Ehenamen führt, kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen wieder annehmen. Kinder unter fünf Jahren, die den Familiennamen der erklärenden Person als Geburtsnamen führen, nehmen an der Namensänderung teil, ältere Kinder nur, wenn sie sich der Namensführung anschließen.

    • Eheurkunde der aufgelösten Ehe
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen

    Die Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen kann widerrufen werden, eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.

  • Kosten

    • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder
      Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 30,00 €
    • Bescheinigung von Namensänderungen: 12,00 €

Zuständige Organisationseinheiten

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