SEPA-Basis-Lastschriftmandat

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie der Wallfahrtsstadt Kevelaer ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat (ehemals Einzugsermächtigung) erteilen, können regelmäßig wiederkehrende Forderungen von Ihrem Konto abgebucht werden. Dazu zählen zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Elternbeiträge für den Kindergarten und Elternbeiträge für den Offenen Ganztag. 

    Können Sie Abbuchungen auf Ihrem Konto nicht zuordnen oder sind Sie mit einer Belastung durch ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat nicht einverstanden, wenden Sie sich diesbezüglich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse. Sicherlich können die Unstimmigkeiten ausgeräumt werden, sodass ein Widerspruch bei Ihrer Bank nicht mehr nötig ist. Ihnen bleiben somit Bankgebühren erspart.

  • Voraussetzung

    Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat ist in der Stadtkasse Kevelaer im Original vorzulegen. SEPA-Basis-Lastschriftmandate, die der Stadtkasse Kevelaer per Email, Fax oder Kopie zukommen, können leider nicht akzeptiert werden.

    Die Stadtkasse Kevelaer orientiert sich hierzu an den gleichlautenden Inkassovereinbarungen aller Banken und Sparkassen, wonach ein ausschließlich auf dem elektronischen Weg versendetes Mandat als nicht autorisiert gilt.

  • Weiterführende Informationen

    Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, ist lediglich bei der Gewerbesteuer ein neues SEPA-Mandat notwendig. Für alle anderen Forderungen reicht eine vom Zahlungspflichtigen unterschriebene Mitteilung. Auch diese ist im Original vorzulegen.

  • Frist

    Grundsätzlich sind Sie berechtigt einer SEPA-Lastschrift bis zu acht Wochen, beginnend mit der Belastung, zu widersprechen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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