Plakatierungen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Beeinträchtigung des Stadtbildes durch übermäßiges Plakatieren ist in Kevelaer nicht gewünscht.

    In erster Linie werden Veranstaltungen daher, unter anderem, über die Veranstaltungstafel in zentraler Ortslage angekündigt.

    Plakatierungen sind Sondernutzungen und bedürfen der Erlaubnis. Das Befestigen von Plakaten ist erst nach Erlaubniserteilung zulässig. Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel eine Gebühr erhoben.

    Wildes Plakatieren ist in Kevelaer verboten.

    Wer dies dennoch tut, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Das bedeutet:

    Befestigen Sie keine Handzettel, Plakate, Flugblätter oder Werbung an Verkehrsschildern, Zäunen oder Hauswänden an der Straße.

    Genehmigte Werbeflächen dürfen nicht überklebt, übermalt oder anders überdeckt werden.

    Bitte melden Sie Wilde Plakatierungen der Abteilung "Sicherheit und Ordnung", wenn Sie eine feststellen.

  • Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

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