Unterhaltsansprüche von Kindern
Leistungsbeschreibung
Unterhalt
Die Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich "Beistandschaften"
- beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes
- berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes
- unterstützen Sie durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
- vertreten Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht freiwillig anerkennt
- beraten und unterstützen junge Volljährige in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr
- beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil
Kosten
Die Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen von Kindern ist ebenso wie das Führen einer Beistandschaft kostenfrei.
Weiterführende Informationen
Es wird darum gebeten, für ein Beratungsgespräch vorab telefonisch oder per Email einen Termin zu vereinbaren. Nur dann kann gewährleistet werden, dass es nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt.
Soweit kurzfristig keine Unterhaltszahlungen zu erwarten sind, kann es eventuell sinnvoll sein, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu beantragen.