Unterhaltsansprüche von Kindern

  • Leistungsbeschreibung

    Unterhalt

    Die Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich "Beistandschaften"

    • beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes
    • berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes  
    • unterstützen Sie durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen
    • vertreten Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht freiwillig anerkennt
    • beraten und unterstützen junge Volljährige in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr
    • beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil
  • Kosten

    Die Beratung und Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen von Kindern ist ebenso wie das Führen einer Beistandschaft kostenfrei.

  • Weiterführende Informationen

    Es wird darum gebeten, für ein Beratungsgespräch vorab telefonisch oder per Email einen Termin zu vereinbaren. Nur dann kann gewährleistet werden, dass es nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt.

    Soweit kurzfristig keine Unterhaltszahlungen zu erwarten sind, kann es eventuell sinnvoll sein, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu beantragen.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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