Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung, die aussagt dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Rechtsgrundlage
Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis
Kosten
24,00 Euro - Zahlung bei Antragstellung
Formulare
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann persönlich oder mit Vollmacht an einen Dritten bei der Stadtkasse der Wallfahrtsstadt Kevelaer beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann direkt vor Ort ausgestellt werden.