Befreiung von den Gebühren für die Abfallentsorgung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können für Personen, die sich nicht ständig in Ihrem Haushalt aufhalten (z.B. Studenten, Soldaten, Bundesfreiwilligendienst) eine teilweise Befreiung von den Abfallentsorgungsgebühren (Personengebühr) beantragen. Eine solche Befreiung ist nur für das laufende Kalenderjahr möglich.

  • Verfahrensablauf

    Sie erhalten den neuen Bescheid in der Regel nach rd. 10 Arbeitstagen.

  • Zuständige Stelle

    Sie können das Formular online ausfüllen und/oder ausdrucken. Antragsformulare sind auch im Bürgerservice der Wallfahrtsstadt Kevelaer erhältlich.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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