Geburtsbeurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

  • Erforderliche Unterlagen

    Wird das Kind zu Hause geboren, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.

    Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
    • Eheschließung der Eltern in Deutschland vor dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Heiratsurkunde
    • Eheschließung der Eltern in Deutschland nach dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile
    • Eheschließung der Eltern im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung oder internationale Heiratsurkunde
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    Wenn die Mutter ledig ist:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtenregister
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    Wenn die Mutter geschieden ist:
    • Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder
    • Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    Wenn die Mutter verwitwet ist:
    • Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder
    • Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte

    Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, zu welcher die Mutter ihre Zustimmung geben muss. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können sowohl vor als auch nach der Geburt beim Standesamt oder beim Jugendamt beurkundet werden.

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Mutter werden dann folgende Unterlagen des Vaters für die Geburtsbeurkundung benötigt:

    Wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters und
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    • Evtl.: Sorgeerklärung über das gemeinsame Sorgerecht, ausgestellt vom zuständigen Jugendamt
    Wenn die Vaterschaft nach der Geburt beim Standesamt anerkannt werden soll:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
  • Weiterführende Informationen

    Zur Vaterschaftsanerkennung wird ein Termin vereinbart, an dem beide Elternteile teilnehmen müssen.


Zuständige Organisationseinheiten

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