Bauantrag I Bauvoranfrage I Freistellung - Gebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund der umfangreichen und differenzierten Gebührenberechnung sind hier konkrete Angaben nicht möglich.


    Beispielhaft sei jedoch die Gebührenberechnung für die Erstellung eines Wohnhauses erläutert:

    Grundlage der Gebührenberechnung ist der Rauminhalt der Maßnahme. Für ein Wohnhaus mit ca. 750 m³ (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) ist das Volumen des Wohnhauses mit dem landesdurchschnittlichen Rohbauwert für Wohnhäuser von 129,00 €/m³ zu vervielfachen. Als Genehmigungsgebühr werden dann 6,00 € je angefangene Tausend € der so ermittelten Rohbaukosten (96.750,00 € - auf volle 500,00 € aufgerundet), also 581,00 € festgesetzt.

  • Kosten

    Die Mindestgebühr beträgt in allen Fällen 50,00 €.

    Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage wird regelmäßig eine Gebühr erhoben.

    Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. des positiven Vorbescheides beträgt 20 % der für die Baugenehmigung bzw. den Vorbescheid erhobenen Gebühr, höchstens 500,00 €.

    Für die vorzeitige Mitteilung, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (Genehmigungsfreistellung) ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu erheben.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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