Meldung von Versicherungsfällen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Wallfahrtsstadt Kevelaer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass ihre Bediensteten Amtspflichten verletzt haben oder städtische Einrichtungen nicht hinreichend gegen Gefahren für die Öffentlichkeit gesichert worden sind.

    Die Schadenmeldungen werden von der Abteilung "Zentrale Dienste" entgegengenommen und nach einer Sachverhaltsermittlung an die GVV Kommunalversicherung weitergeleitet. Dort wird auch über die mögliche Schadenregulierung entschieden.

  • Weiterführende Informationen

    Soweit Sie einen Ihnen entstandenen Schaden melden möchten, können Sie eine solche Meldung formlos schriftlich einreichen oder Sie kommen vorbei und wir nehmen Ihre Schadenanzeige auf. In jedem Fall sollten Sie sämtliche Unterlagen (etwaige Fotos, Skizzen, Rechnungsbelege usw.) beifügen bzw. mitbringen.

    Sofern Sie den Schaden schriftlich melden,

    • nennen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer für Rückfragen;
    • geben Sie den Schadentag und die Uhrzeit sowie den genauen Schadenort an;
    • beschreiben Sie den Schadenhergang;
    • ggf. polizeiliche Unfallanzeige oder Unfallmitteilung;
    • benennen Sie ggf. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben;
    • beschreiben Sie den Schadenumfang und belegen Sie ihn mit Fotos.

    Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, Ihre Schadenmeldung online mit dem anhängigen Formular einzureichen. Bei der Online-Schadenmeldung besteht die Möglichkeit Unterlagen (z. B. Fotos, Skizzen, Rechnungsbelege) hochzuladen.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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