Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen

  • Leistungsbeschreibung

    Blinde Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben, können unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen ein Blindengeld beantragen. Über die aktuelle Höhe des Blindengeldes informiert der Landschaftsverband Rheinland.

    Die Höhe des Blindengeldes reduziert sich, wenn zum Beispiel eine Leistung aus der Pflegekasse, einer privaten Pflegeversicherung oder eine Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege bezogen wird.

    Da sich mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Höhe des Blindengeldes verringert, kann eine ergänzende Blindenhilfe beantragt werden. Diese Leistung wird jedoch nur gezahlt, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten sind.

    Das Blindengeld, die Blindenhilfe und die Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen werden vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt.

  • Weiterführende Informationen

    Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich über den Landschaftsverband Rheinland.

    Für die Aushändigung des Antrages und der Anlage für die augenfachärztliche Bescheinigung können sie sich an die vorgenannten Ansprechpartner der Wallfahrtsstadt Kevelaer wenden.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.