Unterhaltsheranziehung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stelle für Unterhaltsheranziehung ist mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz befasst, unter anderem

    • Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
    • Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten

    Eine Unterhaltsheranziehung setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen voraus. Die oder der Betreffende ist z. B. gegenüber Kindern oder Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese ihren notwendigen Lebensbedarf nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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