Besuche bei Altersjubiläen

  • Leistungsbeschreibung

    Zum Altersjubiläum (80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und jedes weitere Jahr) erfolgt auf Wunsch der Besuch der stellvertretenden Bürgermeisterinnen oder des stellvertretenden Bürgermeisters bzw. der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers, in dessen Bezirk das Geburtstagskind wohnt. 

    Die Stadtverwaltung wird Sie im Vorfeld eines Besuchs anschreiben und fragen, ob Ihre Daten für den Besuch an die Vertreter:in der Wallfahrtsstadt Kevelaer gegeben werden dürfen. Wenn Sie keinen Besuch einer Vertreterin oder eines Vertreters zu Ihrem Geburtstag wünschen, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum) und deren Weitergabe einzulegen. In diesem Fall wird kein Geburtstagsbesuch organisiert. 

    Falls Sie keinen Widerspruch einlegen, erfolgt im Vorfeld des Besuchs eine telefonische Terminabsprache. Leider sind nicht immer alle Telefonnummern bekannt, daher sind wir auch auf Ihre Mithilfe bzw. Rückmeldung bei der genannten Ansprechpartnerin angewiesen, sofern Sie einen Besuch wünschen. 


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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