Gestattung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten möchten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.


    Voraussetzungen:

    • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken.
    • Als Veranstalter müssen Sie die rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
    • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar ist.
  • Rechtsgrundlage

  • Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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