Beurkundungen
Leistungsbeschreibung
Beim Fachbereich "Beistandschaften" können folgende Urkunden erstellt werden:
- Vaterschaftsanerkennung und die dafür erforderlichen Zustimmungen
- Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht
- Verpflichtung zur Unterhaltsleistung für Kinder (sogenannte Jugendamtsurkunde)
Urkunden zur Vaterschaftsfeststellung können auch beim Standesamt aufgenommen werden.
Kostenpflichtig erstellt diese Urkunden auch ein Notar Ihrer Wahl.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen zu einer Beurkundung mitzubringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Schriftverkehr, in der Sie zu einer Beurkundung aufgefordert wurden
Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise
Es wird darum gebeten, sowohl für ein Beratungsgespräch als auch zur Beurkundung vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Nur dann kann gewährleistet werden, dass es nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt.
Kosten
Alle Beurkundungen sind kostenfrei.
Weiterführende Informationen
Wir möchten uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per Email einen Termin für die Beurkundung. Im Rahmen der notwendigen Belehrung werden Sie über die rechtliche Bedeutung der Beurkundung informiert und Ihre Fragen beantwortet.
Für Bürgerinnen und Bürger, die der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sind, ist für die Beurkundung ein Dolmetscher hinzuzuziehen.