Asylbewerberleistungen

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

    Folgende Leistungen sind möglich:

    • Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
    • Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
    • sonstige Leistungen

    Diese Leistungen erhalten Sie in Form von Sach- oder Geldleistungen.

    Der Anspruch nach dem AsylbLG ist im Vergleich zu den Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII eingeschränkt. Unter anderem sieht das AsylbLG vor, dass Leistungen im Regelfall als Sachleistungen erbracht werden.

    Auch im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG bedarf es einer umfassenden Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, so dass eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.

  • Rechtsgrundlage

    • Asylbewerberleistungsgesetz
    • Asylgesetz
    • Aufenthaltsgesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • Ausweispapier (Pass, Aufenthaltsgestattung, Duldung etc.)
    • Für Asylbewerber: Zuweisungsentscheidung von der Bezirksregierung (Arnsberg)
    • Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z. B. Lohnzettel)
    • Nachweise über Vermögen
  • Voraussetzung

    Anspruch auf Leistungen durch die Wallfahrtsstadt Kevelaer haben Flüchtlinge, die

    • durch das Land Nordrhein-Westfalen der Wallfahrtsstadt Kevelaer zugewiesen sind und sich tatsächlich hier aufhalten und
    • deren Aufenthalt durch die Ausländerbehörde gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen beziehungsweise humanitären Gründen erlaubt ist und
    • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beziehungsweise aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammenlebenden Familienangehörigen sicherstellen können und
    • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter haben.
  • Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der Stadt in der Sie wohnen einen Antrag stellen.

    Diese prüft ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

    Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben, erhalten Sie Sach- und/oder Geldleistungen.

  • Weiterführende Informationen

    Der Anspruch richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dieser Begriff ist insoweit irreführend, weil eben nicht nur Asylbewerber von diesem Gesetz erfasst werden, sondern z. B. auch geduldete und zur Ausreise verpflichtete Ausländer.

    Es kann zu Einschränkungen hinsichtlich der Art und des Umfanges der Leistungen kommen, 

    z. B. wenn Sie:

    • vollziehbar ausreisepflichtig oder geduldet sind und eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten
    • vollziehbar ausreisepflichtig sind und trotz feststehendem Ausreisetermin und feststehender Ausreisemöglichkeit aus Ihnen zu vertretenden Gründen die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen
    • vollziehbar ausreisepflichtig oder geduldet sind und aus von Ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können
    • einen Asyl-, Folge-, oder Zweitantrag gestellt haben und den in § 1 Absatz 5 Nr. 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz genannten Verpflichtungen nach dem Asylgesetz aus Ihnen zu vertretenden Gründen nicht nachkommen
    • einen Asyl-, Folge- oder Zweitantrag gestellt haben und den gewährten Termin zur förmlichen Antragstellung aus Ihnen zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen

    Die Leistungsberechtigung endet in der Regel

    • mit der Ausreise oder
    • mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt oder 
    • mit Ablauf des Monats, in dem Sie als Asylberechtigter oder Asylberechtigte anerkannt werden.
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Leistungsbescheid, Behandlungsschein für die Konsultation eines Arztes oder einer anderen medizinischen Leistung, u.a.


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Zuständige Mitarbeitende

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