Ideen- und Mängelmelder
Leistungsbeschreibung
Direkt online einreichen: https://beteiligung.nrw.de/portal/kevelaer/beteiligung/themen/1003800
Hier kann jeder helfen unsere Wallfahrtsstadt Kevelaer attraktiver zu machen und lebenswert zu halten!
Sie möchten uns etwas melden? Eine defekte Bank, eine beschädigte Laterne, ein zugewachsener Radweg? Oder Sie haben eine Idee zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Kevelaer? Senden Sie uns Ihre Anregung oder Hinweise zu einem Schaden bzw. Mangel!
Die Meldungen werden nur zu den üblichen Arbeitszeiten bearbeitet. Sollte durch den Mangel oder die Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie diesen Schaden bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).
Bitte nutzen Sie das Meldeportal nur, um Mängel und Beschädigungen zu melden. Für allgemeine Nachrichten oder Beschwerden an die Wallfahrtsstadt Kevelaer wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner*innen in der Stadtverwaltung und den städtischen Betrieben.
Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden über Lärm nicht über das Meldeportal entgegennehmen können. Wenden Sie sich bei Lärmbelästigung bitte an die Ordnungsbehörde der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Die Meldungen werden direkt an die zuständigen Stellen weitergegeben und direkt dort bearbeitet.
Hinweise
Ihre Meldung ist anonym. Namen, Anschriften etc. werden nicht angefragt und bleiben unveröffentlicht, solange Sie diese nicht in eines der Felder eingeben.
Es wird lediglich Ihre E-Mail-Adresse abgefragt, dies allerdings nicht als Pflichtangabe. Ihre Angabe hilft uns, auch nach Ihrer Meldung in Kontakt zu bleiben und Ihnen die Bearbeitungsentwicklung auch persönlich mitzuteilen. Ebenso haben wir bei Rückfragen die Möglichkeit, Sie direkt zu kontaktieren. Ihre E-Mail-Adresse wird auch bei Eingabe nicht veröffentlicht. Mit unserem Meldedienst wollen wir Anliegen und Beschwerden aufnehmen und die Umsetzung öffentlich dokumentieren. Der Meldedienst dient nicht zur Veröffentlichung personenbezogener Daten.
Diese Vorgabe gilt auch für Ihre Meldungen. Sollten eingereichte Meldungen Nennungen konkreter Personen und weiterer Personenangaben enthalten, werden diese gelöscht.