Bürgergeld

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitsuchende und ihre Familien, die durch die Jobcenter ausgezahlt wird. 
    Arbeitsuchende können Bürgergeld nach dem SGB II erhalten, wenn sie 

    •  zwischen 15 und 65 Jahre alt sind bzw. ihr Renteneintrittsalter noch nicht erreicht 
      haben, 
    • erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, 
    • hilfebedürftig sind, d.h. Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig 
      bestreiten können, 
    •  und in der Bundesrepublik Deutschland leben.
  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen und nützliche Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters des Kreises Kleve u.a. zu den Themen

    • Kosten der Unterkunft und Heizung
    • Bildung und Teilhabe
    • Merkblätter

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