Grundsteuer 2025
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Sie trägt maßgeblich zur Finanzierung von Schulen, Straßen, Grünflächen und vielen weiteren öffentlichen Einrichtungen bei. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war eine Reform der Grundsteuer erforderlich, um eine gerechtere und transparentere Besteuerung von Grundstücken und Immobilien sicherzustellen.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf veralteten Einheitswerten, die teils mehrere Jahrzehnte alt waren. Dies führte zu Ungleichheiten, da ähnliche Grundstücke unterschiedlich besteuert wurden. Ziel der Reform ist es, eine faire und verfassungskonforme Grundlage für die Besteuerung von Grundvermögen zu schaffen und die Steuerlast gerechter zu verteilen.
So funktioniert das Verfahren zwischen Finanzamt und Stadt
- Das Finanzamt berechnet den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag.
- Die Wallfahrtsstadt Kevelaer legt anschließend den örtlichen Hebesatz fest, mit dem die endgültige Höhe der Grundsteuer bestimmt wird.
- Die Grundsteuer wird dann von der Stadt erhoben und fließt direkt in den städtischen Haushalt, um lokale Projekte und Dienstleistungen zu finanzieren.
Wichtige Hinweise zu Einwendungen
Einwendungen gegen die Festsetzung des Grundsteuerwertes und des Einheitswertes sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist an die Festsetzungen des Finanzamtes gebunden und darf hiervon nicht abweichen.
Hotline des Finanzamtes für Rückfragen
Bei Fragen zur Feststellung des Grundsteuerwertes und des Einheitswerteres steht Ihnen die Hotline des Finanzamtes zur Verfügung:
Telefon: 02831 / 127 1959