Einrichten einer Haltverbotszone zum Be- und Entladen

  • Leistungsbeschreibung

    Benötigen Sie vorübergehend Platz für eine freie Anfahrtszone beispielsweise zur Belieferung einer Baustelle oder ähnliche Anlässe? Wenn keine andere Fläche zur Verfügung steht, können Sie eine ausgewiesene Park- oder Ladefläche für diesen Zweck reservieren.

    Für die Reservierung benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, die Sie mit dem nebenstehenden Onlinedienst beantragen können. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Aktion. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

  • Rechtsgrundlage

    Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der städtischen Sondernutzungssatzung.

  • Erforderliche Unterlagen

    Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Das Formular finden Sie unter Online-Dienste/Formulare.

  • Kosten

    • ohne Schild 25,00 Euro
    • mit Schild 35,20 Euro
  • Weiterführende Informationen

    Wann muss die Haltverbotszone errichtet werden?
    Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen müssen die Haltverbotszone vier Tage vor der geplanten Reservierung einrichten.  

    Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?
    Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, müssen zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet werden.

    Auf der Vorderseite der Haltverbotsschilder müssen Zusatzschilder mit der Angabe des genehmigten Zeitraums, der Anfangs- und Enduhrzeit sowie der Parkregelung vor Ort gut sichtbar angebracht sein.  

    Auf der Rückseite der Haltverbotsschilder müssen der Name, die Anschrift sowie die Telefonnummer der berechtigten Personen zu lesen sein.  

    Die Haltverbotsschilder müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen. Die Entfernung von Schildunterkante bis zum Boden muss bei Gehwegen mindestens 2 Meter, bei Radwegen 2,20 Meter betragen.  

    Alle Details zur Einrichtung der Haltverbotszonen finden Sie in den Hinweisen und Auflagen der Ausnahmegenehmigung.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.