Steueridentifikationsnummer erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Steueridentifikationsnummer Mitteilung
    • alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer
    • aus der Steueridentifikationsnummer selbst können keine personenbezogenen Daten abgeleitet werden
    • Steueridentifikationsnummer bleibt ein Leben lang gleich
    • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
    • automatische Vergabe durch Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
    • Mitteilungsschreiben über die Vergabe der Steueridentifikationsnummer kann bei Verlust neu angefordert werden
    • Anforderung über Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
    • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Leistungsbeschreibung

    Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

    Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

    Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

    Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

    • im Einkommensteuerbescheid,
    • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

    Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

    • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
    • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

    noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

    Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

  • Voraussetzung

    Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

  • Verfahrensablauf

    Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

    • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
    • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
    • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
    • Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
    • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Information nicht erhalten oder verlegt ?
    Sollten Sie die Information nicht erhalten haben, oder das Schreiben ist verloren gegangen, haben Sie unter www.bzst.de die Möglichkeit, eine Abfrage der ihnen zugeteilten Steuer-ID durchzuführen.

    Schriftliche Auskunft:

    Eine schriftliche Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern über die Steuer-ID wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Die Angaben Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort müssen mit Ihren Daten aus dem Meldewesen übereinstimmen.

    Die Anschrift lautet:
    Bundeszentralamt für Steuern
    53221 Bonn

    Auskunft auch beim Bürgerbüro

    Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes im Bürgerbüro gegen Gebühr direkt ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt 9 €.

    Vollmacht: Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Geben Sie der Person bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis (Kopie) mit. Die oder der Bevollmächtigte muss bei der Auskunftserteilung auch den eigenen Ausweis vorlegen können.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Teaser

    Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.


Zuständige Organisationseinheiten

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