Denkmalverzeichnis Auskunft

  • Kurztext

    Die Denkmallisten in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich frei einsehbar. Um Auskünfte zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals in einem Grundstück zu erhalten, können Bürger Anfragen an die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde stellen.

  • Leistungsbeschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

  • Verfahrensablauf

    Formlos per Mail


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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