Heirat anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Eheschließung Anmeldung
    • der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll
    • Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden
    • eine Eheschließung können anmelden:
      • volljährige Personen
    • Auskunft durch: zuständiges Standesamt
    • Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • zuständig:
      • Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
      • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Der erste Schritt zur Eheschließung ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Insbesondere wird bei der Anmeldung der Eheschließung geprüft, ob gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.

    Ihren Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung können Sie in der Regel frühstens 6 Monate vorher reservieren.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
  • Voraussetzung

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       
  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Die Anmeldung der Eheschließung

    Nach Vorlage aller erforderlichen Urkunden und Unterlagen kann die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen werden. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können.

    Es besteht auch die Möglichkeit Ihre Eheschließung in einem anderen Standesamt als dem Wohnsitz-Standesamt zu schließen, nachdem Sie Ihre Eheschließung ordnungsgemäß am Wohnsitzstandesamt angemeldet haben. Ihre Anmeldeunterlagen geben wir an das Standesamt weiter, bei dem Sie Ihre Eheschließung vornehmen wollen. Die Endabstimmung nehmen Sie bitte in eigener Zuständigkeit bei dem dann zuständigen Standesamt vor.

    Für eine Eheschließung im Ausland informieren Sie sich bitte zuvor beim Standesamt. Dies erspart Ihnen unliebsame Überraschungen nach der Eheschließung bezüglich der Verwertbarkeit Ihrer Eheurkunde in Deutschland (z.B. fehlende Überbeglaubigung, erforderliche Echtheitsüberprüfung, etc.).

    Eheschließungsorte

     Trauzimmer im Alten Rathaus, 22 Sitzplätze (nicht barrierefrei)      

    Konzert- und Bühnenhaus, bis zu 80 Sitzplätze      

    Niederrheinisches Museum Kevelaer e.V., max. 12 Sitzplätze     

    Schumacherstübchen Winnekendonk, 12 Sitzplätze      

    Burg Kervenheim, 20 Sitzplätze

       

    Die Eheschließung

    Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbarten Termin erwarten wir Sie dann an dem zuvor vereinbarten Eheschließungsort.

    Ihre Eheurkunden werden Ihnen unmittelbar nach der Trauung ausgehändigt.
    Auf Wunsch können Sie im Standesamt gerne ein Stammbuch erwerben. Wir halten stets eine Auswahl an Stammbüchern vor.

  • Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

  • Gebuehren

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    DienstleistungGebühr
    Anmeldung der Eheschließung
    deutsches Recht
    ausländisches Recht
     
      90,00 €
    120,00 €
    Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten150,00 €
    Zuschlag für Trauungen in den Ortschaften  30,00 €
    Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung
    der Eheschließung zuständige Standesamt
      90,00 €
    Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung
    oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher
    Vorschriften
      30,00 €
    Bescheinigung von Namensänderungen  12,00 €
    Anerkennung von ausländischen Entscheidungen
    Heimatstaatentscheidungen
    Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung
     
      60,00 €
      90,00 €
    Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszugs bzw.
    einer Personenstandsurkunde aus dem Personenstandsregister
    oder -buch
      15,00 €
    Eidesstaatliche Versicherung oder Vereidigung Dolmetscher  30,00 €
  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

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