Geburt anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerWird das Kind zu Hause geboren, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Eheschließung der Eltern in Deutschland vor dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Heiratsurkunde
- Eheschließung der Eltern in Deutschland nach dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eheschließung der Eltern im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung oder internationale Heiratsurkunde
- Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
Wenn die Mutter ledig ist:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtenregister
- Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
Wenn die Mutter geschieden ist:
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder
- Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss
- Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
Wenn die Mutter verwitwet ist:
- Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
- Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, zu welcher die Mutter ihre Zustimmung geben muss. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können sowohl vor als auch nach der Geburt beim Standesamt oder beim Jugendamt beurkundet werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Mutter werden dann folgende Unterlagen des Vaters für die Geburtsbeurkundung benötigt:
Wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters und
- Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
- Evtl.: Sorgeerklärung über das gemeinsame Sorgerecht, ausgestellt vom zuständigen Jugendamt
Wenn die Vaterschaft nach der Geburt beim Standesamt anerkannt werden soll:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters
- Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
Hinweise
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.