Geburt anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Wird das Kind zu Hause geboren, wird zur Beurkundung der Geburt eine Bescheinigung der Hebamme benötigt.

    Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
    • Eheschließung der Eltern in Deutschland vor dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Heiratsurkunde
    • Eheschließung der Eltern in Deutschland nach dem 01.01.2009: Stammbuch mit der Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile
    • Eheschließung der Eltern im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung oder internationale Heiratsurkunde
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    Wenn die Mutter ledig ist:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus ihrem Geburtenregister
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    Wenn die Mutter geschieden ist:
    • Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder
    • Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    Wenn die Mutter verwitwet ist:
    • Eheurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehegatten oder
    • Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemannes
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte

    Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kann der Vater des Kindes nur in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, zu welcher die Mutter ihre Zustimmung geben muss. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können sowohl vor als auch nach der Geburt beim Standesamt oder beim Jugendamt beurkundet werden.

    Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen der Mutter werden dann folgende Unterlagen des Vaters für die Geburtsbeurkundung benötigt:

    Wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wurde:

    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters und
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
    • Evtl.: Sorgeerklärung über das gemeinsame Sorgerecht, ausgestellt vom zuständigen Jugendamt
    Wenn die Vaterschaft nach der Geburt beim Standesamt anerkannt werden soll:
    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindesvaters
    • Personalausweis; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte
  • Hinweise

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

  • Zuständige Stelle

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

  • Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.