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Gebäudebegrünung
Die Begrünung von Dächern und Fassaden hat sowohl unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als auch der Anpassung an die Folgen des Klimawandels positive Auswirkungen. So kann Regenwasser zwischengespeichert und vor Ort verdunstet werden. Gleichzeitig hat die Begrünung isolierende Eigenschaften wodurch im Winter Energie und Heizkosten eingespart werden können und das Gebäude im Sommer kühl gehalten wird.
Welche Vorteile hat eine Gebäudebegrünung?
Der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) e.V. erläutert in seinen Fachinformationen Vorteile sowie Grundlagen von Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen. Auch darüber hinaus empfiehlt sich ein Blick in die Veröffentlichungen des BuGG zum Thema.
Auch auf den Seiten des Projekts Mehr Grün am Haus der Verbraucherzentrale NRW finden Sie gebündelte Informationen rund um die Begrünung von Gebäuden und des Wohnumfelds.
Eignet sich mein Gebäude für eine Dachbegrünung?
Das Gründachkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt dazu, ob sich Ihr Dachflächen für eine Begrünung eignen. Geben Sie dazu Ihre Adresse in die Suchleiste ein und klicken Sie dann auf die entsprechende Dachfläche. Nachdem Sie die für Sie relevanten Dachteilstücke durch einen Klick in die weißen Kästchen ausgewählt haben, können Sie die Berechnung des Gründachpotenzials starten. Weitere Informationen zum Kataster sowie die Legende können Sie über die Schaltflächen unten rechts auf der Seite öffnen.
Hat das Anlegen einer Dachbegrünung Auswirkungen auf die Niederschlagsgebühr?
Ja, statt hundert werden bei bestehender Begrünung nur dreißig Prozent der Fläche für die Niederschlagsgebühr berechnet. Zur Neuberechnung der anfallenden Gebühren müssen den Stadtwerken die geänderten Quadratmeter-Werte mitgeteilt werden, einschließlich der Information, welcher Gebäudeteil begrünt wurde. Wenden Sie sich dafür gerne unter philipp.groterhorst@stadtwerke-kevelaer.de an Herrn Groterhorst.
Werden Gebäudebegrünungen bezuschusst?
Eine aktuelle Liste über Fördermöglichkeiten für Begrünungsmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Projekts Mehr Grün am Haus.
Daneben fördert auch die Wallfahrtsstadt Kevelaer die Begrünung von Dächern und Fassaden wie folgt:
- 50% der als förderfähig anerkannten Kosten
- maximal 20€/m²
Die maximale Fördersumme pro Gebäude beträgt 1.000€.
Alle Details zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte unbedingt der untenstehenden Förderrichtlinie.
Die Antragstellung ist ab dem 15. März 2023 über das untenstehende Formular möglich.
Formulare
Downloads
Förderrichtlinie Gebäudebegrünung 2023 (PDF 566 KB)
Einverständniserklärung Dach- und Fassadenbegrünung (PDF 752 KB)
Links
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer