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Genehmigungsverfahren
Das Bauaufsichtsamt ist zuständig für die Einhaltung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Das dient Ihrer Sicherheit und einem einheitlichen Stadtbild. Anträge werden übrigens nicht nur fällig, wenn Sie ein komplettes Haus neu bauen möchten, sondern auch, wenn Sie ein Gebäude ganz oder in Teilen abreißen, eine Garage errichten oder aufwändigere Werbeanlagen einsetzen wollen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
weiterführende Informationen
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
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