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Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes. Für Kommunen, die ein eigenes Jugendamt haben, ist die Bildung eines Jugendhilfeausschusses im Sozialgesetzbuch gesetzlich vorgeschrieben, was bedeutet, dass er ein Pflichtausschuss ist.

Die Kernaufgaben des Jugendhilfeausschusses sind ebenfalls im Sozialgesetzbuch verankert. So befasst sich der Ausschuss mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit grundsätzlichen Fragen und Lösungsmöglichkeiten zu aktuellen Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien.

Er beschäftigt sich mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, mit der Jugendhilfeplanung sowie mit der Förderung und Beteiligung der freien Träger. Darüber hinaus kann der Rat dem Jugendhilfeausschuss weitere Aufgaben übertragen. Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind in der Satzung des Jugendamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer geregelt.

Neben den Aufgaben hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen auch festgelegt, wie sich der Jugendhilfeausschuss grundlegend zusammensetzt. Er setzt sich zusammen aus: Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und Personen, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Ausschuss seinen Aufgaben fachlich gerecht werden kann. Des Weiteren besteht der Ausschuss aus sogenannten stimmberechtigten Mitgliedern und beratenden Mitgliedern. Zu den beratenden Mitgliedern gehören beispielsweise der Bürgermeister, die Jugendamtsleitung, Vertreter der Kirchen, Schulen und der Polizei. Die stimmberechtigten Ausschussmitglieder stimmen per Beschluss einer vorgeschlagenen Maßnahme zu oder lehnen diese ab. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden vom Rat für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt.

Wie sich der Jugendhilfeausschuss in der aktuellen Legislaturperiode zusammensetzt, können Sie dem Ratsinformationssystem der Wallfahrtsstadt Kevelaer entnehmen.

Downloads

Satzung des Jugendamtes der Wallfahrtsstadt Kevelaer (PDF 36 KB)

Ansprechpartner

Ulrich Berns

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer