Politik

Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Stadt und grundsätzlich für alle kommunalen Angelegenheiten zuständig, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen.

Sitzverteilung Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder ist abhängig von der Bevölkerungszahl einer Gemeinde. In Kevelaer besteht der Rat eigentlich aus 34 Mitgliedern, da die gesetzlich vorgegebene Anzahl von 38 Mitgliedern durch Satzung verringert wurde. Der Rat wird in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Hälfte der ehrenamtlich tätigen Politikerinnen und Politiker wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Ebenso viele Mandatsträger kommen über die Reserveliste der Parteien und Vereinigungen dazu. Durch sogenannte Überhangmandate besteht der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer für die Wahlzeit 2020-2025 aus 40 Mitgliedern. Die 41. Stimme hat der Bürgermeister, der ebenfalls Mitglied des Rates ist.

Fraktionen

Die Mitglieder des Rates können sich in Fraktionen zusammenschließen. Fraktionen müssen aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Jede Fraktion hat eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Im Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer gibt es derzeit fünf Fraktionen. Hierbei handelt es sich um die CDU-Fraktion (17 Mitglieder), die SPD-Fraktion (7 Mitglieder), die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (7 Mitglieder), die KBV-Fraktion (5 Mitglieder) und die FDP-Fraktion (4 Mitglieder).

Ausschüsse

Der Rat bildet in seiner konstituierenden Sitzung Fachausschüsse, die einen Großteil der politischen Arbeit übernehmen. Einige Ausschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben, andere können freiwillig gebildet werden. In manchen Ausschüssen können auch „Sachkundige Bürger“ mitarbeiten, die von der jeweiligen Fraktion benannt werden

Sitzungen

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Rates öffentlich, damit Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Presse die Diskussionen im Ratssaal verfolgen können. In wenigen Ausnahmen werden Themen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt, wenn schutzwürdige Interessen zu berücksichtigen sind, wie z. B. Personal- oder Grundstücksangelegenheiten.

Informationen

Wenn Sie sich für die kommunalpolitische Arbeit interessieren, können Sie sich über Sitzungstermine, Beratungen und Entscheidungen des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer und der Ausschüsse im Ratsinformationssystem informieren.