Seiten-Sprunganker zu:
Stärkungspakt NRW
Hilfe für Helfende
Der russische Angriffskrieg hinterlässt auch in Deutschland deutliche Spuren: Bundesweit steigen die Preise für Energie und Lebensmittel. Nicht nur die Bevölkerung sorgt sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung: Den „Stärkungspakt NRW“.
Die krisenbedingt steigenden Ausgaben und eine verstärkte Inanspruchnahme haben in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zu Einschränkungen und Schließungen von Angeboten der kommunalen sozialen Infrastruktur geführt. Der Stärkungspakt NRW soll nun dagegen ansteuern.
Was ist der Stärkungspakt NRW?
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt.
Diese Unterstützungsleistungen können die Kommunen entweder selbst verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte weitergeben. Das bedeutet, dass nach Weitergabe der Mittel die mit der „Stärkungspakt NRW – Richtlinie“ unterstützten Aufgaben und Maßnahmen von diesen Dritten selbständig wahrgenommen und umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den Dritten um juristische Personen handelt und die Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinie innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Kommune umgesetzt werden, die die Mittel weitergegeben hat.
Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Stärkungspakt NRW
Der Stärkungspakt NRW in Kevelaer
Die Landesregierung sieht Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer erhält rund 100.000 Euro.
Neben den Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes können z.B. auch Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen angemeldet werden.
Wie können Einrichtungen in Kevelaer finanzielle Mittel beantragen?
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 31.03.2023 eine Bedarfsmeldung beim Bereich Soziales der Wallfahrtsstadt Kevelaer – gerne über die E-Mailadresse ludger.holla@kevelaer.de – einreichen.
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke.
Richtlinie und weiterführende Informationen
In der Richtlinie zum Stärkungspakt NRW sind alle Rahmenbedingungen rund um das Unterstützungsprogramm geregelt. Es handelt sich um einen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2023.
Weitere Informationen, z.B. welche Einrichtungen für welche Ausgaben unterstützt werden können, Informationen über Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms und Termine und Stichtage finden Sie in den Begleitinformationen (FAQ) zum Stärkungspakt NRW.
Downloads
Anlage 1 Bedarfsabfrage und Anmeldung Stärkungspakt NRW (PDF 128 KB)
Anlage 2 Verwendungsnachweis Stärkungspakt NRW (PDF 140 KB)
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer