Seiten-Sprunganker zu:
Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Kevelaer aufgeben, müssen Sie sich abmelden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Abmeldungen können in der Regel nur persönlich vorgenommen werden. In Ausnahmefällen kann die Abmeldung durch Vollmacht vollzogen werden.
Eine Abmeldung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Nebenwohnung
(Hinweis: die Abmeldung muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen) - Meldung "ohne festen Wohnsitz"
Unterlagen
- Ausweisdokumente aller Personen
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Hinweise und Tipps
Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz
Formulare
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Telefon: 02832 122-815
E-Mail: buergerbuero@kevelaer.de