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Auskünfte aus dem Stadtarchiv

Das Stadtarchiv ist das "Gedächtnis der Wallfahrtsstadt Kevelaer". Es befindet sich im ehemaligen Künstlerhaus an der Venloer Straße 33 - 35. Zu seinen Aufgaben gehört es, das für die Wallfahrtsstadt Kevelaer und die Stadtverwaltung rechtlich und historisch bedeutende Schriftgut zu verwahren, zu ordnen und zu verzeichnen.

Dazu gehören sowohl moderne Verwaltungsakten der Wallfahrtsstadt Kevelaer als auch historische Bestände des 1969 aufgelösten Amtes Kervenheim und der ehemals teilselbstständigen Gemeinden Winnekendonk, Wetten, Twisteden, Kleinkevelaer und Kervendonk. Der Bestand des Archivs umfasst in dieser Hinsicht u. a. Urkunden, Amtsbücher, Gemeinderechnungen und Steuerlisten, die mitunter bis ins 17. und 18. Jahrhundert zurückreichen, ebenso wie das Standesamtsregister ab 1799, Bauakten um 1900 (bis 1945) und verschiedene Karten, Pläne und Plakate.

Hinzu kommen neben den klassischen Verwaltungsakten zugleich auch Unterlagen nichtamtlicher Herkunft, die für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Stadt und den zugehörigen Ortsteilen relevant sind, etwa aus Vereinen, Firmen, Parteien oder aus Schenkungen und Nachlässen von Privatpersonen. Dazu zählen eine Sammlung von Druckplatten des Künstlers Karl Neuy, wie auch eine vollständige Zeitungssammlung des „Kevelaerer Blattes" (1879 bis zur Gegenwart). Zudem wurde eine umfangreiche Foto- und Mediathek begründet, die neben den klassischen Fotografien, Dias und Negativen auch eine einzigartige Postkartensammlung und verschiedene Videos rund um Kevelaer präsentiert.

Das Archiv stellt diese Unterlagen für Zwecke der Verwaltung, der wissenschaftlichen Forschung und für die interessierte Öffentlichkeit bereit.

Nutzung

Die Benutzung des Stadtarchivs steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Diesbezüglich wird um eine Voranmeldung oder vorherige Aktenbestellung gebeten, um eine rasche Bearbeitung Ihres Anliegens und die Bereitstellung der entsprechenden Akten zu ermöglichen. Auskünfte und Hilfestellungen werden schriftlich, telefonisch oder nach vorheriger Absprache vor Ort erteilt. Für Ihre Anfragen oder zur Terminvereinbarung können Sie das Kontaktformular nutzen, welches Sie unten auf der Seite finden, oder sich alternativ per Mail an archiv@kevelaer.de oder telefonisch an das Stadtarchiv wenden.

Eine Präsenzbibliothek steht mit zahlreichen Publikationen zur Geschichte Kevelaers, zu Keylaer, Twisteden, Wetten und Winnekendonk, zum Herzogtum Geldern, dem Landkreis Kleve allgemein und speziell zur niederrheinischen Geschichte zur Verfügung. Eine Ausleihe von Archivalien und Büchern ist - wie in Archiven allgemein üblich - grundsätzlich nicht möglich.

Bezüglich Anfragen gelten die entsprechenden Datenschutzbestimmungen.

Ahnenforschung

Häufiges Anliegen der Nutzerinnen und Nutzer des Stadtarchivs ist die Ahnenforschung. Diesbezüglich verfügt das Stadtarchiv unter anderem über eine Sammlung von Personenstandsunterlagen, die nach gesetzlichen Vorgaben einsehbar sind: Geburtsregister nach 110 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren.

Jüngere Urkunden sind beim Standesamt zu finden. Auskünfte aus den Büchern des Standesamts können nur Personen verlangen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie.

 

Kosten und Gebühren

Die Einsichtnahme in Archivgut oder Standesamtsregister in den Räumlichkeiten des Archivs ist kostenlos. Schriftliche Anfragen, die eine Recherche in den Archivbeständen erfordern, sowie Reproduktionen von Unterlagen (Fotokopien, Fotografien, Scans) sind mit Gebühren verbunden. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer.

Für jeden Suchvorgang im Archiv werden Verwaltungsgebühren erhoben. Die Gebühren schwanken je nach Aufwand und werden auch dann fällig, wenn die Suche ergebnislos geblieben ist. Die Höhe der Gebühren finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung unter den Punkten 12 bis 19.

 

Hinweise und Tipps

Die Archivräumlichkeiten befinden sich in der 2. Etage. Sie sind nicht barrierefrei zugänglich.

 

Rechtliche Grundlagen

Archivgesetz NRW, Archivsatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer, Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer