Seiten-Sprunganker zu:

Baugenehmigungsverfahren I Tipps

  • Werden in der Planungsphase baurechtliche Probleme erkannt, sollte die Beratung durch die Baugenehmigungsbehörde in Anspruch genommen werden. So können rechtzeitig Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Kostenaufwändige Umplanungen und Ergänzungen, die mit Verzögerungen im späteren Verfahren verbunden sind, können so weitgehend vermieden werden.
  • Der Bauantrag ist in mindestens zweifacher Ausfertigung einzureichen. Damit die Beteiligung der Fachbehörden parallel durchgeführt werden kann, ist es ratsam noch weitere Antragsausfertigungen beizufügen. Die Sachbearbeiter geben vorab gerne Auskunft, welche Fachbehörden voraussichtlich zu beteiligen sind. Die ausreichende Anzahl von Bauvorlagen erspart übrigens schnell einige Wochen Bearbeitungszeit.
  • Die Baugenehmigungsbehörde soll nach der Landesbauordnung den Bauantrag kostenpflichtig zurückweisen, wenn die Bauvorlagen unvollständig sind oder erhebliche Mängel aufweisen. In der Vergangenheit waren leider oft solche Mängel festzustellen. Da eine solche Zurückweisung des Bauantrages neben unnötigen Kosten vor allem ein Zeitverlust bedeutet, kann nur dringend empfohlen werden, den Bauantrag mit vollständigen und mängelfreien Bauvorlagen einzureichen.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Armin Zocher

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Martina de Witt-Laermann

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer