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Baumschutz

Die gültige Baumschutzsatzung steht Ihnen nachfolgend als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.

Als Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise als Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter haben Sie die Möglichkeit einen Antrag gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Kevelaer vom 04.05.2007 auf Ausnahme / Befreiung zu stellen.

Bitte geben Sie im Bereich "Ausnahme gemäß § 6 Absatz 1" beziehungsweise im Bereich "Befreiung gemäß § 6 Absatz 2"  die Gründe an, die nach Ihrer Ansicht zu einer Ausnahme oder Befreiung nach § 6 führen.