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Einzugsermächtigung

SEPA-Basislastschriftverfahren

Ein SEPA-Basislastschriftmandat kann für regelmäßig wiederkehrende Forderungen erteilt werden. Dazu zählen zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Elternbeiträge für den Kindergarten und Elternbeiträge für den Offenen Ganztag.

Können Sie Abbuchungen auf Ihrem Konto nicht zuordnen oder sind Sie mit einer Belastung durch ein SEPA-Basislastschriftmandat nicht einverstanden, so wenden Sie sich diesbezüglich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse. Sicherlich können die Unstimmigkeiten ausgeräumt werden und ein Widerspruch bei Ihrer Bank ist nicht mehr nötig. Ihnen bleiben somit Bankgebühren erspart.

Fristen

Grundsätzlich sind Sie berechtigt einer SEPA-Lastschrift bis zu acht Wochen, beginnend mit der Belastung, zu widersprechen.

Hinweise und Tipps

Hat sich ausschließlich Ihre Bankverbindung geändert, so ist lediglich bei der Gewerbesteuer ein neues SEPA-Mandat notwendig. Für alle anderen Forderungen reicht eine vom Zahlungspflichtigen unterschriebene Mitteilung. Auch diese ist im Original vorzulegen.

Formen der Antragstellung

Das SEPA-Basislastschriftmandat ist in der Stadtkasse Kevelaer im Original vorzulegen. SEPA-Basislastschriftmandate, die der Stadtkasse Kevelaer per Email, Fax oder Kopie zukommen, können leider nicht akzeptiert werden.

Die Stadtkasse Kevelaer orientiert sich hierzu an den gleichlautenden Inkassovereinbarungen aller Banken und Sparkassen, wonach ein ausschließlich auf dem elektronischen Weg versendetes Mandat als nicht autorisiert gilt.

Formulare

Sepa-Lastschriftmandat

Ansprechpartner

Franziska Stein

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer