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Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie Fundsachen abgeben möchten oder wenn Sie sich erkundigen wollen, ob Sachen gefunden und abgegeben wurden, dann wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Hinweis zur Abgabe von Fundsachen:

Eine Fundsache kann nur im Fundbüro abgegeben werden, wenn diese auch innerhalb von Kevelaer oder den Ortschaften (Twisteden, Wetten, Winnekendonk oder Kervenheim) gefunden worden ist. Sollten Sie einmal eine Fundsache außerhalb von Kevelaer gefunden haben, so wenden Sie sich bitte vor Ort an das zuständige Fundbüro.

Eine aktuelle Auflistung der vorhandenen Fundsachen bzw. Fundräder finden Sie, wenn Sie auf den unten stehenden Link klicken.

Ausnahme hier: Schlüssel

Grundsätzlich stellen verloren gegangene Schlüssel keine Fundsache nach dem BGB dar. Aus diesem Grund werden abgegebene Schlüssel auch nicht in das Fundregister eingetragen. Sollten Sie also einen Schlüssel vermissen, müssen sie sich persönlich oder telefonisch nach einem Fund erkundigen.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner

Stefanie Kersten

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer