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Bauantrag I Bauvoranfrage I Freistellung - Gebühren
Aufgrund der umfangreichen und differenzierten Gebührenberechnung sind hier konkrete Angaben nicht möglich.
Beispielhaft sei jedoch die Gebührenberechnung für die Erstellung eines Wohnhauses erläutert:
Grundlage der Gebührenberechnung ist der Rauminhalt der Maßnahme. Für ein Wohnhaus mit ca. 750 m³ (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) ist das Volumen des Wohnhauses mit dem landesdurchschnittlichen Rohbauwert für Wohnhäuser von 129,00 €/m³ zu vervielfachen. Als Genehmigungsgebühr werden dann 6,00 € je angefangene Tausend € der so ermittelten Rohbaukosten (96.750,00 € - auf volle 500,00 € aufgerundet), also 581,00 € festgesetzt.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Kosten und Gebühren
Die Mindestgebühr beträgt in allen Fällen 50,00 €.
Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage wird regelmäßig eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. des positiven Vorbescheides beträgt 20 % der für die Baugenehmigung bzw. den Vorbescheid erhobenen Gebühr, höchstens 500,00 €.
Für die vorzeitige Mitteilung, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (Genehmigungsfreistellung) ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu erheben.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
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