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Bauantrag I Bauvoranfrage I Freistellung - Gebühren

Aufgrund der umfangreichen und differenzierten Gebührenberechnung sind hier konkrete Angaben nicht möglich.
Beispielhaft sei jedoch die Gebührenberechnung für die Erstellung eines Wohnhauses erläutert:

Grundlage der Gebührenberechnung ist der Rauminhalt der Maßnahme. Für ein Wohnhaus mit ca. 750 (Ein- und Zweifamilienwohnhaus) ist das Volumen des Wohnhauses mit dem landesdurchschnittlichen Rohbauwert für Wohnhäuser von 129,00 €/m³ zu vervielfachen. Als Genehmigungsgebühr werden dann 6,00 je angefangene Tausend der so ermittelten Rohbaukosten (96.750,00 - auf volle 500,00 aufgerundet), also 581,00 festgesetzt.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Kosten und Gebühren

Die Mindestgebühr beträgt in allen Fällen 50,00 .

Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage wird regelmäßig eine Gebühr erhoben.

Die Gebühr für die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. des positiven Vorbescheides beträgt 20 % der für die Baugenehmigung bzw. den Vorbescheid erhobenen Gebühr, höchstens 500,00 .

Für die vorzeitige Mitteilung, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll (Genehmigungsfreistellung) ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 zu erheben.

Ansprechpartner

Armin Zocher

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Martina de Witt-Laermann

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer