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Gehwegreinigung

Muss ich den Gehweg vor meinem Grundstück reinigen?

Ja, nach der Straßenreinigungssatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind die Grundstückseigentümer für die Reinigung der an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zuständig.

Ist, wie z.B. in verkehrsberuhigten Zonen kein abgegrenzter Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von 1,50 m Breite, gemessen von der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze in Richtung Fahrbahnmitte, zu reinigen.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Downloads

Strassenreinigungssatzung (PDF 36 KB)

Ansprechpartner

Anja Tunnissen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer