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Gestattung

Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten möchten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Rechtliche Grundlagen

Gaststättengesetz

Downloads

Vordruck Antrag Gestattung (PDF 445 KB)

Ansprechpartner

Christoph Lümmen

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer