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Investitionsförderung in der Kindertagesbetreuung
Mit Bundesmitteln und Landesmitteln werden investive Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, mit denen neue Plätze für Kinder unter sechs Jahren geschaffen werden, gefördert. Beantragt werden können Mittel für Neubaumaßnahmen, Ausbaumaßnahmen oder Umbaumaßnahmen und Fördermittel für die Ausstattung.
Ferner werden erstmalig mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017-2020 Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen gefördert, die zum Erhalt von bestehenden Plätzen für Kinder unter sechs Jahren erforderlich sind.
In der Kindertagespflege sind im Rahmen dieses neuen Förderprogrammes ausschließlich investive Maßnahmen förderfähig, die dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren dienen.
Hinweise
Die Anträge müssen beim Jugendamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer eingereicht werden. Diese leitet die Anträge an den Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landesjugendamt zur Bewilligung weiter. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege; Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. August 2017
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)
Hoogeweg 71
47623 Kevelaer