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Kinderreisepass

Für Kinder unter 16 Jahren besteht keine gesetzliche Ausweispflicht. Bei Reisen ins Ausland benötigen Sie jedoch einen Kinderreisepass.

Ein Kinderreisepass kann seit dem 1. Januar 2021 nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch beträgt eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Wer kann einen Kinderreisepass beantragen?

  • Sorgeberechtigte (Eltern)
  • Pflegeeltern mit Aufenthaltsbestimmungsrecht (Bitte Nachweis vorlegen)
  • Gesetzlicher Vertreter

Unterlagen

für die Ausstellung eines Kinderreisepasses:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Altes Ausweisdokument (falls vorhanden)
  • Einverständniserklärung beider Elternteile (siehe Formulare)
  • Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung

für die Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • gültiger Kinderreisepass

Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

Kosten und Gebühren

Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 €
Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass: 6,00 €

Hinweise und Tipps

Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Rechtliche Grundlagen

Passgesetz