Seiten-Sprunganker zu:

Meldebescheinigung

Auf Wunsch stellt das Bürgerbüro Personen, die in Kevelaer gemeldet sind, eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus.

Die einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält folgende Informationen:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • gegenwärtige Anschrift

Auf Antrag kann auch eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden weiteren Informationen ausgestellt werden:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand.

Die Meldebescheinigung ist durch persönliche Vorsprache der betreffenden Person oder durch persönliche Vorsprache eines schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses (bzw. einer Kopie) der betreffenden Person zu beantragen.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüro.

Unterlagen

aktuelles Ausweisdokument

Kosten und Gebühren

einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 €

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz

Ansprechpartner

Kevelaer Bürgerbüro

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer