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Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellt das Bürgerbüro Personen, die in Kevelaer gemeldet sind, eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält folgende Informationen:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
Auf Antrag kann auch eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden weiteren Informationen ausgestellt werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand.
Die Meldebescheinigung ist durch persönliche Vorsprache der betreffenden Person oder durch persönliche Vorsprache eines schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses (bzw. einer Kopie) der betreffenden Person zu beantragen.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüro.
Unterlagen
aktuelles Ausweisdokument
Kosten und Gebühren
einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 €
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
Telefon: 02832 122-815
E-Mail: buergerbuero@kevelaer.de