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Osterfeuer, Anmeldung Brauchtumsfeuer

Bei Osterfeuern handelt es sich um Brauchtumsfeuer. Diese sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine private Haushaltung das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Osterfeuer dürfen lediglich am Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag entzündet werden und es darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die weiteren Bestimmungen zur Veranstaltung eines Brauchtumsfeuers sind der Rückseite des Anzeigevordrucks zu entnehmen.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Stefanie Kersten

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer