Seiten-Sprunganker zu:
Spenden
Bei einer Spende handelt es sich um eine Zuwendung zur Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke.
Möchten Sie der Wallfahrtsstadt Kevelaer eine Spende erteilen, so wenden Sie sich bitte vorher an die Stadtkasse Kevelaer.
Hinweise und Tipps
Die Erteilung einer Spendenquittung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 52 Abgabenordnung erfüllt sind.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer