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Spielrecht - Spielhallen und Spielgeräte

Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO und GlüStV:

Zum Betrieb einer Spielhalle ist eine Spielhallenerlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung sowie eine Erlaubnis nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag nötig. Diese Erlaubnisse sind personen- und objektbezogen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Spielhallenerlaubnis erst nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

Wenn Sie in Ihrer Spielhalle eigene Geld- oder Warenspielgeräte aufstellen möchten, benötigen Sie zudem eine Aufstellerlaubnis nach § 33c Absatz 1 GewO sowie eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Absatz 3 GewO (siehe unten).

Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO:

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Aufstellerlaubnis). Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden. Die Aufstellung der Spielgeräte richtet sich nach der Spielverordnung (SpielV). Für jeden Aufstellort benötigen Sie eine entsprechende Geeignetheitsbestätigung (siehe unten).

Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes nach § 33c Absatz 3 GewO:

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt für jeden Aufstellort eine Erlaubnis (Geeignetheitsbestätigung). Geldspielgeräte dürfen nach der Spielverordnung u. a. nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen maximal 12 Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden dürfen. In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher dürfen höchstens drei Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden.

Die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes ist vor der Aufstellung des Spielgeräts oder der Spielgeräte bei der Abteilung 2.3 „Sicherheit und Ordnung“ zu beantragen.

Bei Fragen zu dieser Dienstleistung und Informationen über die benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

 

Unterlagen

Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO und GlüStV:
  • Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0, zu beantragen bei der Wohnortgemeinde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Wohnortgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Wohngemeinde)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
  • Grundrisspläne der Betriebsräume
  • Lageplan des Objekts
  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages bzw. Eigentumsnachweis
Aufstellerlaubnis nach § 33c Absatz 1 GewO:
  • Antrag auf Erteilung einer Aufstellerlaubnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0, zu beantragen bei der Wohnortgemeinde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Wohnortgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Wohngemeinde)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • IHK-Unterrichtungsnachweis
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes nach § 33c Absatz 3 GewO:
  • Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung
  • Kopie der Aufstellerlaubnis nach § 33c Absatz 1 GewO

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung - GewO

Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV

Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW

Spielverordnung - SpielV

Ansprechpartner

Stefanie Kersten

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer