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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel
- Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen
- Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen
- Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen
- Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
- Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter.
Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis gestattet das Gewerbe auszuüben.
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Unterlagen
Personalausweis
Kosten und Gebühren
24,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann vor Ort ausgestellt werden.
Hinweise und Tipps
Sie können die Gebühr bei Antragstellung bar bezahlen.
Rechtliche Grundlagen
Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Formen der Antragstellung
Wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht von Ihnen persönlich abgeholt, so ist eine Vollmacht an den Dritten zu erteilen.
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer