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Teilung von Grundstücken
Falls ein Grundstück geteilt werden soll, so ist dies genehmigungspflichtig.
Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Formulare
Ansprechpartner
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
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