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Teilung von Grundstücken

Falls ein Grundstück geteilt werden soll, so ist dies genehmigungspflichtig.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Formulare

Antrag auf Genehmigung zur Grundstücksteilung oder Ausstellung eines Negativzeugnisses § 7 Bauordnung

Ansprechpartner

Reiner Op de Hipt

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Armin Zocher

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer