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Unterhaltsheranziehung

Die Stelle für Unterhaltsheranziehung ist mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz befasst, unter anderem

  • Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
  • Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten

Eine Unterhaltsheranziehung setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen voraus. Die oder der Betreffende ist z. B. gegenüber Kindern oder Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese ihren notwendigen Lebensbedarf nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können.

Für weitere Fragen können sie sich an die u.a. Ansprechpartner wenden.

Ansprechpartner

Ursula Ophey

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer

Jutta Pissarczyk

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Hoogeweg)

Hoogeweg 71

47623 Kevelaer