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Versicherungsschutz im Ehrenamt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für den Bereich der Haftpflicht- und der Unfallversicherung eine Sammelversicherung für ehrenamtlich Engagierte in NRW eingerichtet. Der Versicherungsschutz im Ehrenamt bietet allen Ehrenamtlern eine Sicherheit dafür, dass das gezeigte Engagement nicht einem selbst zum Verhängnis werden kann. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer führt nachfolgend einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema auf. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der Stadtverwaltung Kevelaer oder direkt an das Land NRW wenden.

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen und Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.
Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.

Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen und Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.

Rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise e.V., wird der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen, die dann auch jede Form der ehrenamtlichen Mitarbeit deckt.

Bin ich auch haftpflichtversichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?

Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.

Was kostet es mich, wenn ich im Rahmen der Landesversicherungen geschützt sein möchte?

Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen.

Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.

Warum brauchen eingetragene Vereine eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung?

Das Land will mit der Landesversicherung vor allem rechtlich unselbständige Initiativen und Vereinigungen absichern. Es geht davon aus, dass eingetragene Vereine eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Falle eines von Ihnen verursachten Schadens kann sich die geschädigte Person aussuchen, ob sie Sie selbst oder den Verein in Regress nimmt. Hat ein Verein in diesem Fall keine Vereinshaftpflichtversicherung, haftet der Vorstand regulär mit seinem Privatvermögen. Vereinshaftpflichtversicherungen schützen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.

Wo bin ich als Ehrenamtliche eines kommunalen Trägers oder einer Landeseinrichtung versichert?

Als ehrenamtlich Tätige eines kommunalen Trägers oder einer Landeseinrichtung fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Unfallkasse des Landes NRW. Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert. Sollten Sie nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.
Für Schaden, die Sie bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen verursachen, gilt im Prinzip die Haftpflichtversicherung Ihres Trägers.
Bitte fragen Sie Ihren Träger sowohl zur Unfall- als auch zur Haftpflichtversicherung nach Details.

Wie bin ich versichert, wenn ich beim ehrenamtlichen Einsatz einen Unfall mit meinem privaten Kfz habe?

Derjenige, der einen Verkehrsunfall verursacht, ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gegen Regressansprüche der Geschädigten geschützt. Sind Sie also unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, wird Ihr Schaden durch die Versicherung des Unfallgegners ausgeglichen.
Wenn Sie mit Ihrem privaten Kfz selbst einen Unfall verursachen, kommt Ihre eigene Versicherung für die Schäden auf. Sie werden jedoch in den Prämien zurückgestuft und müssen gegebenenfalls den Selbstbehalt Ihrer Kaskoversicherung tragen.
Ihr Träger kann für diesen Fall eine "Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung" für seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter abschließen. Diese ersetzt mit einer einmaligen Zahlung die finanziellen Nachteile, die demjenigen entstehen, der den Verkehrsunfall verursacht hat.

Wie sind mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall geschützt? Braucht man eine zusätzliche Insassenunfallversicherung?

Für die Schäden, die mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadenverursachers auf. Seit der Schuldrechtsreform vor einigen Jahren wird keine Insassenunfallversicherung mehr benötigt.

Weitere Hinweise sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landes - siehe untenstehenden Link.

Ansprechpartner

Michael Simons

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer

Sabine Venmanns

Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12

47623 Kevelaer